Weitere Entscheidung unten: BFH, 13.01.1989

Rechtsprechung
   BFH, 21.10.1988 - III R 194/84   

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https://dejure.org/1988,249
BFH, 21.10.1988 - III R 194/84 (https://dejure.org/1988,249)
BFH, Entscheidung vom 21.10.1988 - III R 194/84 (https://dejure.org/1988,249)
BFH, Entscheidung vom 21. Oktober 1988 - III R 194/84 (https://dejure.org/1988,249)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 §§ 41 Abs. 2, 42, 173 Abs. 2, 370 Abs. 1 Nr. 1; FGO §§ 76 Abs. 1, 96 Abs. 1; BGB § 117

  • Wolters Kluwer

    Steuerumgehung - Ausländische Gesellschaft - Einschaltung einer ausländischen Basisgesellschaft - Gesellschaftsrechtliche Verflechtung - Scheingeschäft - Gestaltungsmißbrauch - Steuerhinterziehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Basisgesellschaft, Gesellschaftsrechtliche Verflechtung, Handelsvertreterverträge, Scheingeschäft, Abgrenzung zum Gestaltungsmißbrauch, Steuerhinterziehung, Prüfungsmaßstab des Finanzrechts

Papierfundstellen

  • BFHE 155, 232
  • BB 1989, 416
  • DB 1989, 808
  • BStBl II 1989, 216
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.05.1979 - I R 126/77

    Ausländische Basisgesellschaft - Gesellschaftsrechtliche Verflechtung -

    Auszug aus BFH, 21.10.1988 - III R 194/84
    a) Die steuerrechtliche Anerkennung der Errichtung von sog. Basisgesellschaften im Ausland hängt nur dann vom Vorliegen wirtschaftlicher oder sonst beachtlicher Gründe und einer eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit dieser Gesellschaft ab, falls zwischen den an der ausländischen Basisgesellschaft beteiligten Personen und inländischen Steuerpflichtigen eine gesellschaftsrechtliche Verflechtung besteht (vgl. BFH-Urteil vom 9. Mai 1979 I R 126/77, BFHE 128, 61, BStBl II 1979, 586 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Denn eine Steuerumgehung durch den Kläger wäre auch dann nicht anzunehmen, wenn die E im Verhältnis zu anderen inländischen Steuerpflichtigen, die gegenüber diesem fremde Dritte sind, als Basisgesellschaft zu beurteilen wäre (BFH-Urteil in BFHE 128, 61, BStBl II 1979, 586).

  • BFH, 05.03.1979 - GrS 5/77

    Aussetzung des Vollzugs - Rechtmäßigkeit eines Antrags - Steuerhinterziehung -

    Auszug aus BFH, 21.10.1988 - III R 194/84
    Deshalb ist für die Feststellung der Steuerhinterziehung, die nach § 76 Abs. 1 Sätze 1 und 5 FGO von Amts wegen zu treffen ist, kein höherer Grad von Gewißheit erforderlich als für die Feststellung anderer Tatsachen, für die das FA die Feststellungslast trägt (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 5. März 1979 GrS 5/77, BFHE 127, 140, BStBl II 1979, 570).
  • BGH, 25.10.1961 - V ZR 103/60

    Hypothekenbestellung für Scheinforderung

    Auszug aus BFH, 21.10.1988 - III R 194/84
    Nach der zivilrechtlichen Rechtsprechung liegt das unterscheidende Kriterium darin, ob die Parteien zur Erreichung des mit dem Rechtsgeschäft erstrebten Erfolgs ein Scheingeschäft für genügend oder ein ernstgemeintes Geschäft für notwendig erachtet haben (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 25. Oktober 1961 V ZR 103/60, BGHZ 36, 85, 88).
  • BFH, 16.01.1973 - VIII R 52/69

    Zehnjährige Verjährungsfrist - Tatbestandsmerkmale einer Steuerhinterziehung -

    Auszug aus BFH, 21.10.1988 - III R 194/84
    Hängt die Rechtmäßigkeit von Steuerbescheiden davon ab, daß der Steuerpflichtige eine Steuerhinterziehung begangen hat, so müssen zur Bejahung der Rechtmäßigkeit der Bescheide die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale einer Steuerhinterziehung vorliegen (BFH-Urteil vom 16. Januar 1973 VIII R 52/69, BFHE 108, 286, BStBl II 1973, 273).
  • BGH, 28.05.2014 - 3 StR 206/13

    Subventionsbetrug (Subventionsbegriff; zumindest auch wirtschaftsfördernde

    Ein solches ist anzunehmen, wenn die Parteien einverständlich nur den äußeren Schein des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, dagegen die mit dem Geschäft verbundenen Rechtswirkungen nicht eintreten lassen wollen, den Parteien also der Geschäftswille fehlt (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1961 - V ZR 103/60, BGHZ 36, 84, 87 f.; BFH, Urteil vom 21. Oktober 1988 - III R 194/84, BStBl II 1989, 216).
  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 339/16

    BGH hebt Urteil bezüglich des Projekts "Hohe Düne" weitgehend auf

    Ein solches ist anzunehmen, wenn die Parteien einverständlich nur den äußeren Schein des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, dagegen die mit dem Geschäft verbundenen Rechtswirkungen nicht eintreten lassen wollen, den Parteien also der Geschäftswille fehlt (BGH, Beschluss vom 28. Mai 2014 - 3 StR 206/13, BGHSt 59, 244, 250; Urteil vom 25. Oktober 1961 - V ZR 103/60, BGHZ 36, 84, 87 f.; BFH, Urteil vom 21. Oktober 1988 - III R 194/84, BStBl II 1989, 216).
  • BFH, 07.11.2006 - VIII R 81/04

    Hinzuschätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen bei Verletzung der

    der Gründe; BFH-Urteile vom 21. Oktober 1988 III R 194/84, BFHE 155, 232, 237, BStBl II 1989, 216, 219; vom 14. August 1991 X R 86/88, BFHE 165, 458, BStBl II 1992, 128; vom 27. August 1991 VIII R 84/89, BFHE 165, 330, BStBl II 1992, 9; BFH-Beschluss vom 4. März 1999 II B 52/98, BFH/NV 1999, 1185).
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Rechtsprechung
   BFH, 13.01.1989 - VI R 51/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1040
BFH, 13.01.1989 - VI R 51/85 (https://dejure.org/1989,1040)
BFH, Entscheidung vom 13.01.1989 - VI R 51/85 (https://dejure.org/1989,1040)
BFH, Entscheidung vom 13. Januar 1989 - VI R 51/85 (https://dejure.org/1989,1040)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 156, 95
  • NJW 1989, 2079
  • BB 1989, 691
  • BB 1989, 896
  • DB 1989, 808
  • BStBl II 1989, 382
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 04.07.1986 - VI R 227/83

    Geldentwendung auf einer Dienstreise führt nicht zu Werbungskostenabzug

    Auszug aus BFH, 13.01.1989 - VI R 51/85
    Denn die Forderung dient nicht unmittelbar der Erledigung der übernommenen Arbeit (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Juli 1986 VI R 227/83, BFHE 147, 161, BStBl II 1986, 771).

    Allerdings ist in diesen Fällen eine ausreichende berufliche Veranlassung nur gegeben, wenn der Verlust des Wirtschaftsguts entweder bei der beruflichen Verwendung eingetreten ist (Urteil in BFHE 147, 161, BStBl II 1986, 771) oder die Einwirkung aus in der Berufssphäre liegenden Gründen erfolgt ist (BFH-Urteil vom 19. März 1982 VI R 25/80, BFHE 135, 479, BStBl II 1982, 442; vgl. zum Ganzen auch Schmidt/Drenseck, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, 7. Aufl., § 9 Anm. 2 k).

  • BFH, 19.03.1982 - VI R 25/80

    Privates Wirtschaftsgut - Zerstörung eines privaten Wirtschaftsguts -

    Auszug aus BFH, 13.01.1989 - VI R 51/85
    Allerdings ist in diesen Fällen eine ausreichende berufliche Veranlassung nur gegeben, wenn der Verlust des Wirtschaftsguts entweder bei der beruflichen Verwendung eingetreten ist (Urteil in BFHE 147, 161, BStBl II 1986, 771) oder die Einwirkung aus in der Berufssphäre liegenden Gründen erfolgt ist (BFH-Urteil vom 19. März 1982 VI R 25/80, BFHE 135, 479, BStBl II 1982, 442; vgl. zum Ganzen auch Schmidt/Drenseck, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, 7. Aufl., § 9 Anm. 2 k).
  • BFH, 19.01.1982 - VIII R 102/78

    Erbbaurecht - Aufwendung - Herstellungskosten - Verlust des wirtschaftlichen

    Auszug aus BFH, 13.01.1989 - VI R 51/85
    Der in dieser Vorschrift verwandte Begriff der Aufwendungen ist nicht auf den Abfluß von Geld beschränkt, sondern umfaßt auch den Abfluß aller Güter in Geldeswert (BFH-Urteil vom 19. Januar 1982 VIII R 102/78, BFHE 135, 434, BStBl II 1982, 533), also allgemein auch Vermögensminderungen, die im Rahmen einer gesetzlichen Einkunftsart eintreten (v. Bornhaupt in Kirchhof/Söhn, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 9 Rdnr. B 17, m.w.N.).
  • BFH, 19.10.1982 - VIII R 97/79

    Darlehn - Arbeitgeber - Zinsen - Kapitalforderung - Sicherung des Arbeitsplatzes

    Auszug aus BFH, 13.01.1989 - VI R 51/85
    Dieser Rechtsauffassung steht nicht das BFH-Urteil vom 19. Oktober 1982 VIII R 97/79 (BFHE 137, 418, BStBl II 1983, 295) entgegen.
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Hierunter fallen Vermögensabflüsse nicht nur in Geld, sondern auch in Geldeswert, die im Rahmen einer gesetzlichen Einkunftsart eintreten (BFH-Urteil vom 13. Januar 1989 VI R 51/85, BFHE 156, 95, BStBl II 1989, 382).
  • BFH, 07.02.2008 - VI R 75/06

    Zu den Voraussetzungen des Werbungskostenabzugs bei wirtschaftlichem Verlust

    Unter Aufwendungen sind alle Vermögensabflüsse nicht nur in Geld, sondern auch in Geldeswert zu verstehen, die im Rahmen einer gesetzlichen Einkunftsart eintreten (vgl. z.B. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830, unter C.III.2.d aa); Aufwendungen i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG können auch Substanzverluste sein, die den Arbeitnehmer unfreiwillig treffen --sog. Zwangsaufwendungen-- (BFH-Urteil vom 13. Januar 1989 VI R 51/85, BFHE 156, 95, BStBl II 1989, 382).

    d) Ist ein Darlehen aus beruflichem Anlass hingegeben worden, so fällt bei wirtschaftlichem Verlust der Darlehensforderung ein Aufwand in Höhe dieser Forderung an, wenn das Darlehen endgültig nicht zurückgezahlt wird (vgl. BFH-Urteil in BFHE 171, 275, BStBl II 1993, 663); der Darlehensgeber kann den Abzug nur in dem Jahr geltend machen, in dem für ihn die Wertlosigkeit der Forderung erkennbar war (BFH-Urteil in BFHE 156, 95, BStBl II 1989, 382).

  • BFH, 24.03.1993 - X R 55/91

    Versicherungsprovisionen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG auch dann

    Erst der Verlust der Kaution führt zu Betriebsausgaben (vgl. - zum Werbungskostenabzug bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit - BFH-Urteil vom 13. Januar 1989 VI R 51/85, BFHE 156, 95, BStBl II 1989, 382; vgl. ferner - zu Mietkautionen - Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 11. Aufl., 1992, § 21 Anm. 13).
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